Allgemeine Lieferungs- und Geschäftsbedingungen Fascination in Picture - Bettina Kuß

1.        Zahlung

Eine Zahlung von 50,- € wird in bar, per Paypal oder per Überweisung, spätestens 14 Tage nach der Buchung des Shootingtermines, fällig. Diese Gebühr garantiert Zeit und Datum gemäß Vereinbarung. Falls die Zahlung nicht im vorgegebenen Zeitraum eingeht, behält sich die Fotografin das Recht vor, den offerierten Termin an einen anderen Kunden weiter zu geben. Im Falle einer Verschiebung oder Absage des Termins durch den Auftraggeber wird die Anzahlung  als Aufwandsentschädigung einbehalten und nicht erstattet.

 

Die zu übertragenden (persönlichen) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von digitalen Daten auf Foto/DVD/USB-Stick/ Download  an den Kunden über. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben alle Fotos (einschließlich bereits gelieferter Foto-CDs/ DVDs/ USB oder andere Produkte) die durch oder über die Fotografin in Rechnung gestellt wurden, Eigentum von Fascination in Picture – Bettina Kuß. Fällige Restbeträge sind nach Übergabe der Fotos bzw. der Fotobücher zu zahlen.

 

2.        Annullierung

Falls es der Fotografin nicht möglich ist die Vereinbarungen gemäß dieses Vertrages auszuführen, aufgrund von Feuer oder eines anderen Unglücksfalles, Naturkatastrophe, Akt von Terrorismus, schwerere Krankheit oder anderer Gründe, die außerhalb des Einflusses beider Parteien stehen und falls die Fotografin keinen geeigneten Ersatz zur Verfügung stellen kann, werden alle Zahlungen vollständig zurückerstattet. Gemäß diesem Vertrag übernimmt Fascination in Picture – Bettina Kuß, keine weitere Haftung. Fascination in Picture – Bettina Kuß kann nicht für eventuelle Mehrkosten haftbar gemacht werden falls sie den Vertrag gemäß oben stehender Bedingungen nicht erfüllen kann. Diese Limitierung der Haftung tritt ebenfalls in Kraft, falls  Digitalbilder verloren gehen, aufgrund Fehlfunktionen der Kamera/Speicherkarte, fehlerhafte Entwicklung, Verlust der Post oder anderweitiger Verlust oder Beschädigung der Bilder ohne Fehler seitens der Fotografin.

Ist es dem Auftragnehmer auf Grund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 12 Wochen nach Auswahl zu liefern, verzichtet der Auftragnehmer auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung evtl. Mehrkosten auf den Auftragnehmer.

 

3.        Negative / Rohdaten

Alle Bilder werden mindestens 2 Jahre von Fascination in Picture – Bettina Kuß aufbewahrt. Der Kunde erhält die Rohdaten nur wenn dies speziell vereinbart wurde.

 

4.        spezielle Momente

Die Fotografen von Fascination in Picture – Bettina Kuß garantieren keine spezifischen Momentaufnahmen. Die Kunden können der Fotografin eine Liste mit Vorschlägen von Fotos machen welche sie gerne möchten. Die Fotografen können aber nicht garantieren, dass alle diese Aufnahmen durchgeführt werden können.

 

5.        Urheberrecht

Alle Bilder unterliegen dem Copyright von Fascination in Picture – Bettina Kuß. Das komplette Urheberrecht bleibt bei Fascination in Picture – Bettina Kuß. Fascination in Picture – Bettina Kuß überträgt nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung! Ausgenommen hiervon sind die gewerblichen Pakete. Diese dürfen im schriftlich vereinbarten Rahmen verwendet werden.

 

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Collagen, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Fascination in Picture – Bettina Kuß. Dies gilt ebenfalls für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Erteilt Fascination in Picture – Bettina Kuß die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, muss Fascination in Picture – Bettina Kuß als Urheber des Bildes genannt werden, die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Fascination in Picture – Bettina Kuß zum Schadensersatz.

Die ausgelieferten Webdateien mit Logo dürfen unter Angabe des Copyright auch für die Eigenwerbung und Selbstdarstellung, z.B. für eine Setcard oder Internetpräsenz (z.B. Facebook/Instagram/Webside) verwendet werden.

 

6.        Bilder

Obwohl Fascination in Picture – Bettina Kuß Fotos und digitale Negative ihres Shootings mit großer Vorsicht behandelt, übernimmt Fascination in Picture – Bettina Kuß keine Haftung für den Verlust, Beschädigung bei der Lieferung der Bilder durch die Post oder Kurier.

Die Auswahl der Druckdateien trifft der Auftraggeber. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin schriftlich bestätigt worden sind. Die abgegebenen Bilder auf der DVD/CD/USB-Stick/ per Download sind optimiert auf eine Auflösung von mindestens 3000 Pixel an der langen Kante. Die Webdateien sind auf eine Größe von 2000 Pixel komprimiert.

 

7.        Freigabe/Honorar   

Alle während des Shooting produzierten Bilder, in denen nur Tiere gezeigt werden, können von der Fotografin, ohne örtliche und inhaltliche Einschränkung, in unveränderter oder veränderter Form ( z.B. Fotocollage, Bildbearbeitung, ect…) durch den Fotografen oder durch Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) für Werbung, Verkauf,  Website, social Media und andere Publikationen zeitlich unbegrenzt verwendet werden.

Ausgenommen hiervon sind Bilder mit Personen, diese bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Kunden, bzw. des  Fotomodels und werden vertraglich festgehalten.

 

Wenn nicht anders vereinbart, bleiben die Rohdateien und Originale Eigentum von Fascination in Picture – Bettina Kuß.

 

 

8.        Zusatzvereinbarungen

Die Bilder werden auf einer Bildergalerie im Internet für eine Maximaldauer von 4 Wochen veröffentlicht und dem Kunden zugänglich gemacht.

 

9.        Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.