1. ALLGEMEINES
Die nachfolgenden allgemeine Lieferungs- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Fascination in Picture – Bettina Kuß durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Ebenfalls gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
2. AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN
Die Buchung eines Fotoshootings/ Coachings/ Workshops ist verbindlich. Durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail, WhatsApp oder Messanger ) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.
3. PREISE/ HONORAR/ ANZAHLUNG/ FÄLLIGKEITEN/ STORNIERUNG/ TERMINVERSCHIEBUNG / WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS
Für die Umsetzung des Auftrages wird ein Honorar in Rechnung gestellt. Eventuell anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, Accessoires, Zusatzleistungen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Eventuelle Materialkosten für die Paketinhalte sind im Paketpreis enthalten.
Ausnahmen bilden auf Kundenwunsch extra Anfertigungen, wie zum Beispiel Papierdrucke, Leinwände, Fotobücher, weitere Bilder o.ä..
Ein Anspruch auf Erbringung der Leistung besteht erst nach vollständiger Bezahlung. Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Gemäß § 19 UstG ist in dem auf der Rechnung ausgewiesenen Betrag keine Umsatzsteuer enthalten.
Überweisungen sind zu richten an:
Empfänger: Bettina Kuß
IBAN: DE26 5001 0517 5401 9379 72
BIC: INGDDEFFXXX
Bank: ING Diba
oder per PayPal an:
Verwendungszweck: Rechnungsnummer / gebuchte Leistung
Rechnungen sind spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum zu begleichen.
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Korrektur, auch bei bereits erstellten Rechnungen. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro. Sie gelten nur für den vorliegen den Auftrag.
Die Fotografin ist berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin (Fascination in Picture – Bettina Kuß ) dazu berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
Eine Anzahlung von 50,- € wird spätestens 14 Tage nach Buchung eines Termins fällig. Diese Gebühr garantiert Zeit, Ort und Datum gemäß Vereinbarung. Falls die Zahlung nicht im vorgegebenen Zeitraum eingeht, behält sich die Fotografin das Recht vor, den offerierten Termin an einen anderen Kunden weiter zu geben.
Im Falle einer Verschiebung oder Absage des Termins durch den Auftraggeber wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten und nicht erstattet.
Bei Absagen 48h vor einem vereinbarten Termin ist der Gesamtbetrag der gebuchten Leistung fällig.
Wenn der Kunde für den Termin einen Ersatzkunden findet, kann eine Rückerstattung des Gesamtbetrages erfolgen.
Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Eingangs und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung gegenüber der Fotografin.
Der Widerruf ist in schriftlicher Form an Fascination in Picture – Bettina Kuß / Email: [email protected], zu richten.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung hierrüber, vor Ablauf der Frist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Fotografin überschüssige Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufes zurückzuzahlen.
Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Fotografin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Der Fotograf hat das Recht den Termin zu verschieben, bleibt aber in der Pflicht einen neuen Termin zu vereinbaren. Bei kompletter Absage durch den Veranstalter erfolgt eine Rückerstattung des Gesamtbetrages.
4. GESTALTUNGSFREIHEIT
Die Fotografin garantieren keine spezifischen Momentaufnahmen. Die Kunden können der Fotografin eine Liste mit Vorschlägen machen. Die Fotografin kann aber nicht garantieren, dass alle Wünsche umgesetzt werden können.
Die Fotografin ist, soweit mit dem Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos vereinbart wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.
Dem Auftraggeber ist der Bildstil der Fotografin bekannt, d.h.: Aufnahmen bei natürlichem Licht, sofern kein Studioshooting vereinbart ist. Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben können von den tatsächlichen Farben abweichen, Bildkompositionen können angepasst werden etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.
Bei der Bildbearbeitung können KI Tools zum Einsatz kommen.
5. BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT
Personen, die auf Bild- und Videomaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erscheinen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich die Fotografin die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.
6. ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder/ Videos bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat.
Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt in der Regel mindestens 2 Jahre, aber ohne Gewähr.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind.
Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.
Während des Shootings ist der Kunde als Tierhalter weiter in der Verantwortung für sich und sein Tier. Er haftet für die von ihm/ oder seinem Tier verursachten Schäden und die Teilnahme am Foto-Shooting erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fotografin übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während des Fotoshootings durch teilnehmende Tiere oder Personen entstehen.
7. URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE, VERÖFFENTLICHUNGEN/ VERPFLICHTUNGEN
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Fotografin und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier dürfen sie die dafür optimierte Datei „kommerzielle Zwecke ohne Logo“ nutzen. Jedoch wäre eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden.
Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber/ Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nicht kommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist mit einem Link auf die Fotografin zu verweisen oder diese namentlich zu nennen (Fascination in Picture – Bettina Kuß).
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage, Zuschnitte und Filter) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe zu verlangen.
Nutzungsrechte durch die Fotografin
Alle während des Shooting produzierten Bilder/ Videos, in denen nur Tiere gezeigt werden, können von der Fotografin, ohne örtliche und inhaltliche Einschränkung, in unveränderter oder veränderter Form ( z.B. Fotocollage, Bildbearbeitung, ect…) durch den Fotografen oder durch Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) für Werbung, Verkauf, Stock Agenturen, Website, social Media und andere Publikationen zeitlich unbegrenzt verwendet werden.
Ausgenommen hiervon sind Bilder mit Personen, diese bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Kunden, bzw. des Fotomodels und werden vertraglich festgehalten.
Dieses Nutzungsrecht wurde bei der Preisgestaltung berücksichtigt und kann vom Kunden gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 50,- € ausgeschlossen werden).
Veröffentlichung aus Shooting:
Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dürfen Aufnahmen, durch den Tierhalter oder Dritte, in jeglicher Form (Aufschriften, Veränderung des Bildschnittes, Farbveränderungen etc.) nicht verändert oder bearbeitet werden. Ebenfalls darf das Fotografenlogo nicht entfernt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Klausel, behält sich die Fotografin vor rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten und eine Vertragsstrafe zu erheben.
Etwaige Veröffentlichungen auf Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram o.ä. Seiten haben in Web Version mit Logo und dem Verlinken der Fotografen Seite zu erfolgen.
Ausnahmen bilden die Verwendung für kommerzielle Zwecke (Werbung für Unternehmen/ Homepage usw.). Hier dürfen sie die dafür optimierte Datei „kommerzielle Zwecke ohne Logo“ nutzen.
Veröffentlichungen aus Einzelcoaching/ Portfolio Day/ Workshop/ Online Coaching:
Veröffentlichungen der Fotos welche bei einer der oben genannten Veranstaltung entstanden sind, haben immer mit dem Hinweis auf das jeweilige Event zu erfolgen. Außerdem ist die Verlinkung und Nennung der gastgebenden Fotografen verpflichtend.
Es ist gestattet die Fotos zur Eigenwerbung für die eigene Fotografen Seite zu nutzen. Ein Weiterverkauf oder Versenden der Bilder an Dritte ist nicht gestattet. Nach dem Einzelcoaching/ Workshop/ Portfolio Day, sind an jeden Besitzer, der mitwirkenden Tiermodels, mindestens 2 Bilder aus den Shootings innerhalb von 2 Monaten zu versenden.
Wird die vereinbarte Abgabe von zwei Bildern pro Model nicht erfüllt, wird pro betroffenem Model eine Pauschale von 60,00 € erhoben, um die geleistete Arbeit des Models zu honorieren, da die Vergütung der Models nicht im Workshop Preis enthalten ist und andernfalls nicht sichergestellt werden kann.
8. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin/Rechteinhaberin) erfolgten Nutzung, Verwendung oder Weitergabe des Bild- und Videomaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei Veröffentlichungen ohne Namensnennung oder Verlinkung vom Fascination in Picture – Bettina Kuß und/ oder Veröffentlichungen mit falscher Namensnennung fällt ein Honorar -hier das doppelte Nutzungshonorar je Veröffentlichung an.
9. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden und im Rahmen des Shootings, an Dritte (Druckerei, Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien), weitergegeben werden dürfen. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
10. GUTSCHEINE
Gutscheine können für Waren und Leistungen von Fascination in Picture – Bettina Kuß eingelöst werden.
Eine Barauszahlung eines Gutscheines ist nicht möglich.
Die Gültigkeit eines Gutscheins besteht 36 Monate ab Kaufdatum.
11. SONSTIGES
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart.
Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Für die Dauer von mind. 2 Jahren ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss des Shootings zur Auswahl vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt. Der Auftraggeber darf daraus seine Bildauswahl treffen. Die Fotografin behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (z.B. Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
für beide Seiten ist der Geschäftssitz der Fotografin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bettina Kuß
Leißnitz 31
15848 Friedland
Telefon: 01607666033
Steuernummer: 3061/242/10389